AGB's

AGB´s

ALLGEMEINE VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN


1. Allgemeines
Die nahestehenden Bedingungen gelten für alle Materiallieferungen der Firma Köppel Gebäudetechnik GmbH und bilden einen integrierenden Bestandteil unserer Offerten, Auftragsbestätigungen und Rechnungen.

2. Preise und Offerten
Unsere Preise sind freibleibend und können jederzeit ohne Voranzeige geändert werden. Schriftliche Offerten bleiben – ohne anderslautende Hinweise – während 3 Monaten ab Datum der Offerte verbindlich.

3. Nutzen und Gefahr
Bei Anlageteilen, die durch uns installiert werden, gehen Nutzen, Gefahr und jeglicher Mehrverbrauch an Energie, mit dem Abschluss der Montage auf den Käufer über.

4. Rücknahme von Waren
Bereits montierte Anlagen oder Teile davon können, sofern es sich nicht um eine Falschlieferung oder Fehlplanung unsererseits handelt, nicht zurückgenommen werden. Ersatzteile werden in Ausnahmefällen und nur nach vorheriger Absprache mit uns zurückgenommen.

5. Garantie
Garantieverpflichtungen erfüllen wir, indem wir nach eigener Wahl defekte Anlageteile beziehungsweise Waren auf der Anlage kostenlos reparieren oder entsprechende Ersatzteile frei ab Lager zur Verfügung stellen. Weitergehende Forderungen oder Entschädigungsansprüche sowie Haftung für Folgeschäden sind ausgeschlossen. Bei durch uns montierten Anlagen oder Teilen gilt die 12-monatige Garantiefrist ab Datum der Inbetriebnahme.

Von der Garantie ausgeschlossen sind Schäden verursacht durch höhere Gewalt, Nichtbeachtung der technischen Richtlinien bezüglich Anlagebetrieb, - wartung und – unterhalt sowie unsachgemässe Eingriffe auch von Drittpersonen. Ebenfalls von der Garantie ausgeschlossen sind Waren und Anlageteile, die einem natürlichen Verschleiss unterliegen. (z.B. Ölbrennerdüsen, Dichtungen, Stopfbuchsen, Filter).

6. Eigentumsübertrag
Die Eigentumsübertragung erfolgt erst bei vollständiger Bezahlung des Kaufpreises; bis zu diesem Zeitpunkt gilt die Sache unter Kostenfolge als ausgeliehen.

7. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist Laufenburg (AG). Es kommt ausschliesslich Schweizer Recht (OR) zur Anwendung.